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AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen der Auftragnehmerin und ihren Auftraggebern (Kunden), soweit nicht etwas anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die Geschäftsbedingungen beziehen sich auf alle vereinbarten Tätigkeiten der Auftragnehmerin, die im Folgenden unter Übersetzung und Korrektur zusammengefasst sind.
(2) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für die Auftragnehmerin nur verbindlich, wenn sie sie ausdrücklich anerkannt hat.
2. Mitwirkungs- und Aufklärungspflicht des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin spätestens bei Auftragsvergabe über besondere Ausführungsformen der Übersetzung oder Korrektur zu unterrichten (Übersetzung oder Korrektur auf Datenträgern, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung oder Korrektur etc.). Der Verwendungszweck der Übersetzung oder Korrektur ist anzugeben. Ist die Übersetzung oder Korrektur für den Druck bestimmt, hat der Auftraggeber der Auftragnehmerin einen Abzug zur Korrektur zu übergeben.
(2) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung oder Korrektur notwendig sind, hat der Auftraggeber unaufgefordert und bei Auftragsvergabe der Auftragnehmerin zur Verfügung zu stellen (Glossare des Auftraggebers, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.).
(3) Fehler, die sich aus der Nichteinhaltung dieser Obliegenheiten ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.
3. Ausführung und Mängelbeseitigung
(1) Die Übersetzung oder Korrektur wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung ausgeführt. Fachausdrücke werden, sofern keine Unterlagen oder besonderen Anweisungen durch den Auftraggeber beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikalisch vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt.
(2) Mängel in der Übersetzung oder Korrektur, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich der Auftragnehmerin.
(3) Rügt der Auftraggeber einen in der Übersetzung oder Korrektur objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, hat der Auftraggeber Anspruch auf Beseitigung der in der Übersetzung oder Korrektur enthaltenen Mängel durch die Auftragnehmerin. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter genauer Angabe des Mangels der Auftragnehmerin gegenüber schriftlich und unverzüglich geltend gemacht werden. Für die Nacharbeit ist der Auftragnehmerin vom Auftraggeber eine angemessene Frist einzuräumen.
(4) Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, wenn die Mängelanzeige nicht innerhalb von 2 Wochen nach Abgabe der Übersetzung oder Korrektur eingegangen ist.
(5) Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder einer Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsrechte wieder auf, sofern nicht eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
(6) Lieferfristen und -termine werden bei Auftragsvergabe vereinbart und sind bindend. Die Auftragnehmerin kommt jedoch nicht in Verzug, solange die Leistung infolge eines Umstandes unterbleibt, den sie nicht zu vertreten hat. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist die Auftragnehmerin berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche, sind in diesen Fällen ausgeschlossen. Bei Änderung des Auftragsgegenstandes sind Lieferfristen und Honorare neu zu verhandeln.
4. Haftung
(1) Die Auftragnehmerin haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz in angemessener Höhe. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(2) Eine Haftung der Auftragnehmerin für Beschädigung bzw. Verlust der vom Auftraggeber übergebenen Materialien ist ausgeschlossen. Der Auftraggeber hat für eine ausreichende Sicherung seiner Daten zu sorgen.
5. Berufsgeheimnis
(1) Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, vom Auftraggeber im Zusammenhang mit dem Auftrag überlassene Informationen und Unterlagen vertraulich zu behandeln.
6. Vergütung und Grundlage der Berechnung
(1) Der Umfang der Übersetzung oder Korrektur wird anhand der Normzeilenzahl der Originalübersetzung oder Korrektur ermittelt. Als Normzeile gelten 55 Schreibmaschinenanschläge.
(2) Die Vergütung ist innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsstellung fällig.
(3) Die Auftragnehmerin hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen. Korrekturarbeiten werden nach Aufwand berechnet. Die Auftragnehmerin kann bei umfangreichen Übersetzungen oder Korrekturen einen Vorschuss verlangen, der für die Durchführung der Übersetzung oder Korrektur objektiv notwendig ist. Sie kann die Übergabe ihrer Arbeit von der vorherigen Zahlung ihres vollen Honorars abhängig machen.
(4) Ist die Höhe des Honorars nicht vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die im Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
7. Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
(1) Der Auftraggeber hat erst nach vollständiger Bezahlung das Recht zur Nutzung der Übersetzung oder Korrektur.
(2) Die Auftragnehmerin hat das Urheberrecht an der Übersetzung oder Korrektur.
8. Vertragskündigung
(1) Der Auftraggeber kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungs- oder Korrekturarbeiten nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung ist nur dann wirksam, wenn sie der Auftragnehmerin gegenüber schriftlich erklärt wurde. Der Auftragnehmerin steht in diesem Fall Schadensersatz für den entgangenen Gewinn in Höhe des Auftragswertes zu.
9. Anwendbares Recht
(1) Für den Auftrag und alle sich daraus ergebenden Ansprüche gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist 74613 Öhringen.
(2) Die Wirksamkeit dieser Auftragsbedingungen wird durch die Nichtigkeit und Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen nicht berührt.
 
Bretzfeld, 15.11.2012
 
Bettina Frey

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